Die Bibliothek ist der Platz des Lesens, des Lernens und des Selbstlernens, derer Dienstleistungen die Schüler, die Lehrer und die anderen Mitarbeiter der Schule in Anspruch nehmen können.
Die eingeschriebenen Benutzer haben Recht in der Öffnungszeit die Bibliothekdienstleistungen kostenlos in Anspruch zu nehmen.
In der Bibliothek aufhaltender Leser soll die Hausordnung der Bibliothek einhalten:
- Die Mäntel und die Taschen dürfen nicht in die Bibliothek eingetragen werden.
- Das Essen und die laute Sprache sind in der Bibliothek verboten.
- Die zu dem Lernen und Lesen notwendige Stille soll jeder einhalten.
Die Ausleihenregeln:
Man darf die Bücher und andere Dokumente nur mit der Erlaubnis der Bibliothekarin ausleihen.
- Die Schüler der ersten und zweiten Klassen dürfen je ein Buch, die Schüler der oberen Stufen zwei, im begründeten Fall drei ausleihen.
- Die Ausleihenzeit dauert 14 Arbeitstage lang, die im begründeten Fall verlängert werden kann.
- Die Ausleihenzeit der Pflichtliteratur verlängert sich automatisch an die Unterrichtstunden haltend.
- Die Dokumente, die zu den dauerhaften Schulbüchern gehören, können die betroffenen Schüler für ganzes Jahr oder bis zum Ende ihres Studiums ausleihen.
- Die Handbücher und die periodischen Zeitschriften (Wochenzeitungen, Monatsschriften, Illustrierten) darf man im begründeten Fall für eine Stunde, vielleicht für einen Tag oder fürs Wochenende ausleihen.
- Die audiovizualen Geräte(Videokassetten, CD-ROMs) dürfen die Lehrer für eine Stunde, für einen Tag, maximal für eine Woche ausleihen.
- Für die ausgeliehenen Dokumente sind die Ausleiher verantwortlich. Die verlorenen oder die beschädigten Bücher soll man mit einem ganz gleichen Exemplar, oder mit einem von der Bibliothekarin empfohlenen Dokument ersetzen.
- Bis zur Ersetzung der Buchschuld darf man kein anderes Buch ausleihen. Das Rechtverhältnis der Leser, die Buchschuld haben, kann nur dann abgebrochen werden, wenn sie die Bücher zurückbringen.
- Der reiche und wertvolle Bestand der Bibliothek ist der Besitz der Schule, dessen Bewahren und Schutz ist Interesse und Pflicht jeder Bibliothekbenutzer. In die Bücher zu schreiben, zu zeichnen, aus ihnen Blätter auszuziehen, Bilder auszuschneiden ist verboten. Die Schädiger, die auf frischer Tat erwischen wird, außer der Vergütung der Schäden – wird streng bestraft.
Öffnungszeiten -2011/2012:
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A Woche |
B Woche |
Montag |
12.00 - 16.00 |
12.00 - 16.00 |
Dienstag |
13.00 - 14.00 |
13.00 - 16.00 |
Mittwoch |
13.00 - 14.00 |
GESCHLOSSEN |
Donnerstag |
13.00 - 15.00 |
14.00 - 16.00 |
Freitag |
14.00 - 15.00 |
14.00 - 15.00 |